Das Mitbestimmungsrecht in Betrieben leitet sich ab aus dem Grundgesetz (GG) Art 9 Abs.3:
"Das Recht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe gewährleistet."
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Dienststellen werden Mitarbeitervertretungen gebildet.
Ein Arbeitsplatz ist heute wichtiger denn je: er sichert unser Einkommen, unsere gesellschaftliche Stellung und unser Wohlbefinden. Grund genug, die Gestaltung dieses wichtigen Lebensbereiches nicht alleine dem Arbeitgeber zu überlassen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen mitwirken können, wenn es um den eigenen Arbeitsplatz geht, doch allein ist jede und jeder machtlos. Eine starke Mitarbeitervertretung kann dafür sorgen, dass arbeitsrechtliche Vorgaben, die zum Schutz und Wohle des Mitarbeiters bestehen, in die Tat umgesetzt werden. Auf Grund des geltenden Arbeitsrechts erfüllt die Mitarbeitervertretung zusammen mit den Dienststellenleitungen, aber auch oft im Gegensatz zu ihnen den Auftrag aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG).
Auch in Fragen der Bezahlung (Eingruppierung), Urlaubsanspruch, Freizeitausgleich, Ihrer Dienstzeit oder zur Regelung von allgemeinen dienstlichen Belangen versuchen wir zu helfen.
Wichtig:
Jede Anfrage an die MAV- Mitglieder wird absolut vertraulich behandelt.
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